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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 20.01.1982 - 6 B 82/81   

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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 20.01.1982 - 6 B 82/81 (https://dejure.org/1982,1692)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20.01.1982 - 6 B 82/81 (https://dejure.org/1982,1692)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20. Januar 1982 - 6 B 82/81 (https://dejure.org/1982,1692)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Beeinträchtigung; Öffentliche Belange; Vorhaben; Errichtung; Einkaufszentrum; Supermarkt; Nachbar; Eigentümer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beeinträchtigung; Öffentliche Belange; Vorhaben; Errichtung; Einkaufszentrum; Supermarkt; Nachbar; Eigentümer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 35 Abs. 3

Papierfundstellen

  • BauR 1982, 372
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OVG Niedersachsen, 06.12.2004 - 1 ME 256/04

    Umfang des Rechtsschutzbedürfnisses für einen Nachbareilantrag gegen eine

    Es trifft zwar zu, dass nach ständiger Rechtsprechung der Bausenate des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Beschlüsse v. 7.10.1977 - I OVG B 92/77 -, Nds.Rpfl. 1978, 97, v. 10.2.1982 - 6 B 82/81 -, BauR 1982, 372; v. 6.5.1982 - 6 B 21/82 -, BRS 39 Nr. 105) das Rechtsschutzbedürfnis für einen Eilantrag entfallen kann, wenn das umstrittene Vorhaben im Wesentlichen fertiggestellt worden ist.
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.02.1992 - 1 L 33/91
    Dementsprechend bedarf es auch keiner Entscheidung darüber, ob bei Gültigkeit des Bebauungsplanes Nr. ... der Beigeladenen zu 1) unter dem Gesichtspunkt des Rücksichtnahmegebotes zugunsten des Klägers noch § 15 Abs. 1 BauNVO Anwendung finden kann, der gezielt auch und vorliegend wegen der handgreiflichen Nähe des klägerischen Grundstücks zum Plangebiet insbesondere planüberschreitend wirkt (vgl. Schlichter, aaO), oder ob er bereits von der planerischen Abwägung nach § 1 Abs. 6 BauGB/§ 1 Abs. 7 BBauG aufgezehrt wurde (vgl. hierzu OVG Lüneburg, Beschl. v. 20.01.1992 - 6 B 82/81 -, BauR 1982, 372; BVerwG, Beschl. v. 27.12.1984 - 4 B 278.84 -, BRS 42 Nr. 183 m.w.N.).

    Die fehlende Erschließung als solches vermittelt keinen baurechtlichen Nachbarschutz (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 20.01.1982 - 6 B 82/81 -, BauR 1982, 372; OVG Münster, Urt. v. 23.02.1983 - 11 A 1790/81 -, BauR 1983, 445).

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.11.1991 - 1 M 54/91

    Begründung ; Anordnung der sofortigen Vollziehung; Baugenehmigung

    Zudem gilt auch in diesem Zusammenhang, daß die fehlende Erschließung als solche keinen Nachbarschutz vermittelt (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 20.01.1982 - 6 B 82/81 -, BauR 1982, 372; OVG Münster, Urt. v. 23.02.1983 - 11 A 1790/81 -, BauR 1983, 445).
  • OVG Niedersachsen, 14.06.2004 - 1 ME 101/04

    An- und Abfahrtsverkehr; besondere Anforderungen an Brandschutz; einstweiliger

    Es ist in der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Beschl. v. 7.10.1977 - 1 B 92/77 -, NdsRpfl. 1978, 98; Beschl. v. 20.1.1982 - 6 OVG B 92/81 -, BRS 39, Nr. 202 = BauR 1982, 372 m.w.N.) anerkannt, dass durch zwischenzeitlich geschehenen Baufortschritt bereits eingetretene Beeinträchtigungen nicht einstweilen durch Vernichtung der bereits geschaffenen Bausubstanz wieder rückgängig gemacht werden können.
  • OVG Niedersachsen, 02.12.1992 - 1 M 3997/92

    Nachbarschutz vor Funksendeanlagen; vorläufiger Rechtsschutz gegenüber bereits

    Es entspricht zwar der Rechtsprechung beider mit Bausachen befaßter Senate des OVG Lüneburg, daß vorläufiger Rechtsschutz gegenüber einer Baugenehmigung grundsätzlich nicht mehr begehrt werden kann, wenn das beanstandete Bauwerk im wesentlichen erstellt worden ist (vgl. NdsRpfl 1978, 77 und BauR 1982, 372).
  • OVG Niedersachsen, 28.01.1997 - 1 M 5218/96

    Nachbarschutz nach Baufertigstellung;; Baufreigabe; Fertigstellung; Gesamturteil,

    Es entspricht der Rechtsprechung beider mit Bausachen beschäftigter Senate des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, daß vorläufiger Rechtsschutz gegenüber einer Baugenehmigung grundsätzlich nicht mehr begehrt werden kann, wenn das beanstandete Bauwerk im wesentlichen erstellt worden ist; da der Regelungsgehalt der Baugenehmigung jedoch auch die bestimmungsgemäße Nutzung des Bauwerks umfaßt, kann vorläufiger Rechtsschutz noch in den Ausnahmefällen gewahrt werden, in denen die geltend gemachte Rechtsverletzung gerade und vorrangig durch die Nutzung eintritt (z.B. Beschl. d. Sen. v. 7.10.1977 - 1 B 92/77 - Nds. Rpfl. 1978, 77; Beschl. d. 6. Sen. v. 20.1.1982 - 6 B 82/82 - BauR 1982, 372; Beschl. d. Sen. v. 2.12.1992 - 1 M 3997/92 NVwZ 1993, 1117).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.09.1994 - 1 S 259/94

    2.11 Rechtsschutzbedürfnis; 6.37 Sonstiges Bauordnungsrecht -

    Die zeitliche Grenze, von der an das Rechtsschutzbedürfnis entfällt, ist aber erst der Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit des Bauwerkes (ähnlich wohl OVG Lüneburg, Beschl. v. 20.1.1982, BauR 1982, 372 ).
  • VG Stade, 06.02.1992 - 2 B 89/91

    Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs der Nachbarn gegen die bauaufsichtliche

    Da der Fernmeldeturm somit nach nicht funktionsfähig ist, kann auch bezogen auf die nachbarlichen Interessen von einer völligen Fertigstellung im Sinne "vollendeter Tatsachen" nicht gesprochen werden (OVG Lüneburg, Beschl. v. 20.04.1988 - 1 OVG B 31/88 - vgl. auch: OVG Lüneburg, Beschl. v. 20.01.1982 - 6 B 82/81 -, BRS 39 Nr. 202).
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